Dienstag, 1. Mai 2007

Platons vollkommener Staat

Die Gleichnisse:

Sonnengleichnis 508a-509d
Liniengleichnis 509d-511e
Höhlengleichnis 514a–517a

Grundüberlegung: Gerechte Ordnung zwischen Menschen unterschiedlicher Fähigkeiten und (davon abhängig, aber im Kindesalter festgelegt) Standeszugehörigkeit. Jeder soll seine Fähigkeiten bestmöglich entwickeln (Tugend) und seinen besonderen Beitrag zum Ganzen leisten. Die Gerechtigkeit besteht darin, dass jede(r) das seine tut. Die Ständeordnung entspricht der Ordnung der Seelenkräfte (Analogie Polis-Psyche).

Der gerechte Mensch ist glücklich (eudämonistische Begründung der Gerechtigkeit).

Platon: Die Gerechtigkeit besteht darin, dass jede(r) das Seine tut, d.h. das, wozu er von Natur und durch Erziehung am besten geeignet ist (sog. Idiopragieformel: gerecht ist, wenn jeder das Seine tut 433a8, 586e; funktionale Theorie des Guten 433ef.)

Gerecht ist

1. Ein Mensch, insofern er die Seelenkräfte in die richtige Ordnung bringt und dadurch standesgemäß richtiges Verhalten zeigt, das den Mitmenschen gerecht wird. (Gerechtigkeit als Tugend)

2. Die Ständeordnung, sofern diese der Ordnung der Seelenkräfte entspricht (Analogie Polis-Psyche: die Schichten der Polis und die Schichten der Seele entsprechen einander; Gerechtigkeit der Polis)

Die Stände der platonischen Polis:

- Der oberste Stand sind die Weisen, die die Begriffe und Wesenheiten von allem erkennen, vor allem die Ideen des Guten und der Gerechtigkeit. Sie sind „philosophische Könige“. (Tugend: Weisheit)

- Ihnen unterstehen als zweiter Stand die „Wächter“, die dieser Leitung mit Überzeugung und ganzem Einsatz folgen. Sie dienen dem Staat und seiner Ordnung, brauchen sich aber um ihre Selbsterhaltung nicht zu kümmern. Um untereinander nicht in Streit zu geraten, verfügen sie über kein Eigentum und bilden keine Familien. Eltern kennen ihre Kinder nicht. Diese werden gemeinsam erzogen. Eugenik. Frauen sind außer im Krieg gleichberechtigt. (Tugend: Tapferkeit)

- Darunter ist der dritte Stand der für das Leben sorgenden Handwerker und Bauern. Sie haben Eigentum und Einzelfamilien. (Tugend: Maß, Rechtschaffenheit)

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