Dienstag, 11. Dezember 2007

Der Liedertexte...

...finden Sie auf dem Blog der Ethikvorlesung:
http://ethikfhbern.blogspot.com/

Montag, 3. Dezember 2007

Noch eine Lichtmetapher:

Anfang von Georg Lukács’ „Theorie des Romans", 1915

Selig sind die Zeiten, für die der Sternenhimmel die Landschaft der gangbaren und zu gehenden Wege ist und deren Wege das Licht der Sterne erhellt. Alles ist neu für sie und dennoch vertraut, abenteuerlich und dennoch Besitz. Die Welt ist weit und doch wie das eigene Haus, denn das Feuer, das in der Seele brennt, ist von derselben Wesensart wie die Sterne; sie scheiden sich scharf, die Welt und das Ich, das Licht und das Feuer, und werden doch niemals einander für immer fremd; denn das Feuer ist die Seele eines jeden Lichts und in Licht kleidet sich jedes Feuer. So wird alles Tun der Seele sinnvoll und rund in dieser Zweiheit: vollendet in dem Sinn und vollendet für die Sinne ...

Mittwoch, 21. November 2007

Platon und Aristoteles

Platon (427-347 v. Chr.) Der vollkommene Staat (Politeia)

Grundüberlegung: Gerechte Ordnung zwischen Menschen unterschiedlicher Fähigkeiten und (davon abhängig, aber im Kindesalter festgelegt) Standeszugehörigkeit. Jeder soll sein Fähigkeiten bestmöglich entwickeln (Tugend) und seinen besonderen Beitrag zum Ganzen leisten. Die Gerechtigkeit besteht darin, dass jede(r) das seine tut. Die Ständeordnung entspricht der Ordnung der Seelenkräfte (Analogie Polis-Psyche). Der gerechte Mensch ist glücklich (eudämonistische Begründung der Gerechtigkeit).

Platon: Die Gerechtigkeit besteht darin, dass jede(r) das Seine tut, d.h. das, wozu er von Natur und durch Erziehung am besten geeignet ist.

Gerecht ist

1. Ein Mensch, insofern er die Seelenkräfte in die richtige Ordnung bringt und dadurch standesgemäß richtiges Verhalten zeigt, das den Mitmenschen gerecht wird. (Gerechtigkeit als Tugend)

2. Die Ständeordnung, sofern diese der Ordnung der Seelenkräfte entspricht (Analogie Polis-Psyche). (Gerechtigkeit der Polis)

Der gerechte Mensch ist glücklich (eudämonistische Begründung der Gerechtigkeit).


Die Stände der platonischen Polis:

Der oberste Stand sind die Weisen, die die Begriffe und Wesenheiten von allem erkennen, vor allem die Ideen des Guten und der Gerechtigkeit. Sie sind „philosophische Könige“. (Tugend: Weisheit)

Ihnen unterstehen als zweiter Stand die „Wächter“, die dieser Leitung mit Überzeugung und ganzem Einsatz folgen. Sie dienen dem Staat und seiner Ordnung, brauchen sich aber um ihre Selbsterhaltung nicht zu kümmern. Um untereinander nicht in Streit zu geraten, verfügen sie über kein Eigentum und bilden keine Familien. Eltern kennen ihre Kinder nicht. Diese werden gemeinsam erzogen. Eugenik. Frauen sind außer im Krieg gleichberechtigt. (Tugend: Tapferkeit)

Darunter ist der dritte Stand der für das Leben sorgenden Handwerker und Bauern. Sie haben Eigentum und Einzelfamilien. (Tugend: Maß, Rechtschaffenheit)



Aristoteles‘ (384-322 v. Chr.) Gegenmodell zu Platon: Politie

1. Die platonische Herrschaftsform passt zum Haus (oikos) nicht zum Staat (Haus: Herrschaft der Vernünftigen über „Ungleiche“ – Staat: abwechselnde Herrschaft von Freien/Gleichen kraft gemeinsamer Einsicht und Gesetzgebung)

2. Das Prinzip der Eigentumslosigkeit des ersten und zweiten Standes ist falsch. Der Staat muss aber ein Verband selbstständiger Bürger mit Eigentum und Familie sein („organische“ statt undifferenzierte Einheit). Eigentum erhöht auch das Interesse und die Sorge für das Eigene und die Möglichkeit, Tugenden zu entwickeln (Freundschaft, Gemeinsinn etc.).

3. Durch Eigentum und Selbständigkeit der „Häuser“ entstehen statt politischer Stände soziale Schichten. Die Differenz zwischen ihnen darf nicht zu groß werden, sonst versucht jede, den Staat seinen Interessen zu unterwerfen. Das führt zu den entarteten Staatsformen der Herrschaft der Reichen (Oligarchie), der Armen (Ochlokratie) oder zur Alleinherrschaft des über alle Mittel verfügenenden (Tyrannis)


Der nötige Ausgleich unter den Bürgern besteht darin:

1. Politische und ökonomische Stärkung des „Mittelstandes“ durch breite Eigentumsstreuung und Verhinderung zu großer Reichtümer bzw. zu zahlreicher Armen.

2. Beteiligung aller Bürger an Herrschaft und Begrenzung der Macht der Regierenden durch zeitlich begrenzte Ämter. Der unter normalen Umständen beste Staat (politie) ist eine Mischung aus Aristokratie und Demokratie, eine Gesetzesherrschaft und eine Teilung der Gewalten zwischen Gesetzgebung (demokratisch), Regierungsämtern (aristokratisch) und Rechtsprechung.


Aristoteles: Es gibt verschiedene Arten der Gerechtigkeit: Als Tugend des Einzelnen und als Rechtssystem

I. Allgemeine Gerechtigkeit (justitia generalis): Tugend des Einzelnen („der Gerechte“), die alle anderen Tugenden im sozialen Umgang verwirklicht.

II. Besondere Gerechtigkeit (justitia specialis): Gesetzliche Ordnung der Gleichheit in verschiedenen Verteilungs- und Austauschprozessen.
1. Verteilungsgerechtigkeit (justitia distributiva, „öffentliches Recht“). Verteilung von Staatsgütern, Ämtern und Ehren nach dem Prinzip des Verdienstes für das Gemeinwohl
2. Gerechtigkeit im Austausch (justitia commutativa)
a. Im freiwilligen Austausch von Gütern und Leistungen („bürgerliches Recht“ bzw. „Privatrecht“). Maß: Gleichheit des Werts der Austauschprodukte bzw. Leistungen
b. Im unfreiwilligen Austausch („Strafrecht“). Korrektur von privatem (illegitimen) Zwang und Rechtsverletzung. Maß: Ausgleich von Schaden durch Kompensation, Wiederherstellung der Rechte und Entsprechung von Schuld und Strafe

Zur Gerechtigkeitskonzeption des Aristoteles

1. Es gibt eine ethische Dimension von Gerechtigkeit, die für die Politik wichtig ist: Der Staat soll durch Gesetze und Erziehung zur Gerechtigkeit des Menschen in seinen Gewohnheiten beitragen.

2. Die Gerechtigkeit muss durch Gesetze konkretisiert werden, die die verschiedenen Bereichen des menschlichen Zusammenlebens nach ihrer eigenen „Logik“ regeln.

3. Durch diese Gesetze werden den Bürgern Rechte zugeteilt, die jedem Pflichten auferlegen. Ein großer Teil der aristotelischen Tugenden wird daher durch staatliche Gesetze geforderte Pflicht, die ggfs. auch durch Strafe erzwingbar ist.

4. An diesen Rechten haben im Vollsinne nur die Vollbürger teil, die männlichen Hausvorstände. Innerhalb des Hauses gibt es eine eigene Gerechtigkeit und eigene Tugenden des adäquaten Befehlens und Gehorchens.

5. Das gemeinsame Entscheiden über Gerechtigkeit ist Inhalt des Staates. Nur als Teilnehmer daran können die Menschen ihre Bestimmung verwirklichen und ihre Erfüllung finden.

Der Staat (polis) ist Bedingung der Verwirklichung der Natur der Menschen.

Zwei Definitionen des Menschen:
a. Vernunftwesen (zoon logon echon)
b. Politisches Lebewesen (zoon politikon)

Der Mensch unterscheidet das Nützliche und Schädliche, Gerechte und Ungerechte nicht instinktiv, sondern in Kommunikation, letztlich in öffentlicher Rede in der „Stadt“ (polis). Diese ist die Gemeinschaft, die Haus und Dorf umfasst und die Bedingung ihrer gesicherten Entwicklung ist.

Dass der Mensch „von Natur“ zum staatlichen Leben bestimmt ist, hat drei Bedeutungen:
1. Der Mensch kann nur in einem Staat „menschlich“ leben, seine Anlagen und Fähigkeiten entwickeln.
2. Er wird durch seine Veranlagung dazu gedrängt, Selbsterhaltungs- und Fortpflanzungsgemeinschaften zu bilden. Dieser Prozess hat seinen natürlichen Abschluss, sein Ziel, in einer Gemeinschaft, in der durch Arbeitsteilung verbesserte, „anspruchsvolle“ Selbsterhaltung und Verteidigung nach außen möglich ist.

Erläuterung von 2: Die Polis ist „autarker“ Abschluss der natürlichen Entwicklung des Menschen in dreifachem Sinne:
a. Er kann darin seine spezifisch-menschlichen, vor allem geistigen Fähigkeiten entwickeln – zu denen insbesondere die öffentliche Rede und die gemeinsame Entscheidung und Gesetzgebung gehört.
b. Er kann darin auch seine körperlichen Bedürfnisse auf eine zivilisierte, anspruchsvolle Weise erfüllen.
b. Er ist in der Gruppe „autark“, unabhängig von anderen und ihren möglichen Störungen, er lebt auch emotional befriedigt und gesichert (angstfrei, freundschaftlich, mutig).

Nur durch Entsprechung seiner inneren Harmonie mit der Ordnung des Staates und der Welt kann er sich verwirklichen und glücklich werden (Analogie von Psyche-Polis-Kosmos): Das Vernünftige muss in allen drei Bereichen das Triebhafte und Emotionale mäßigen und anleiten.

Die Psychologie des Aristoteles:

Intellekt, Emotionalität und der Trieb-Bedürfnisbereich (Körperlichkeit) machen die psychische Struktur des Menschen aus. Damit sich alle drei „Ebenen“ entwickeln können (Spezialisierung wie in der Natur und der arbeitsteiligen Gesellschaft), sich nicht wechselseitig stören (Psychopathologien), muss es eine „tolerante“ Hierarchie geben: Der Intellekt muss die Triebe und Emotionen steuern, ihnen Rechnung tragen, aber auch ihre ungehemmte Wachstumstendenz eindämmen (gegen „ausrasten“, „süchtig werden“ etc.). Nur dann ist der Mensch überhaupt gemeinschaftsfähig.
Rechtlich-institutionelle Betrachtungsweise des Staates bei Aristoteles

Der Staat beruht auf einer Festlegung dessen, was der Einzelne und die Gruppe tun soll und darf (das „Gerechte“). In diesem Sinne ist der Staat ein Verband von Bürgern mit einer Verfassung (politeia), d.h. einer Organisation der öffentlichen Aufgaben und festgelegten Rechten.

Die politische Theorie/Philosophie fragt, welche der bestehenden/möglichen Verfassungen der Natur bzw. der Vernunft des Menschen entspricht. Aristoteles unterscheidet vor allem vernünftig-legitime und illegitime Verfassungen. Unter den legitimen noch einmal die besten unter gewöhnlichen Umständen und die idealen.

Für die Unterscheidung legitimer von illegitimen Staaten gibt Aristoteles ein einfaches Kriterium: Regiert der Herrscher oder die Herrschenden nur im eigenen und nicht auch für die Regierten bzw. das Gemeinwohl, ist die Herrschaft illegitim.

Legitim ist Herrschaft, wenn sie am Gemeinwohl orientiert ist.

Aristoteles kombiniert diese Unterscheidung mit einer quantitativen, an der Zahl der Regierenden orientierten: einer, mehrere, die gesamte (aktive) Bürgerschaft. Daraus ergeben sich seine berühmten sechs Staatsformen, drei davon legitim, drei illegitim:
a) legitim: Monarchie (einer, am Gemeinwohl orientiert), Aristokratie (mehrere, am Gemeinwohl orientiert), Politie, Demokratie im positiven Sinne (die gesamte Bürgerschaft, der Demos, am Gemeinwohl orientiert)
b) Illegitim: Tyrannis (einer, im eigenen Interesse), Oligarchie (mehrere/wenige (oligoi), im eigenen Interesse), Demokratie im negativen Sinne, Ochlokratie (die Masse der Bevölkerung, die Armen, die Nichtfreien; im eigenen Interesse)

Montag, 12. November 2007

Politeia

Aufsätze und Interpretationsansätze zu Platons Staat bietet der von Otfried Höffe herausgegebene Band in der Reihe Klassiker Auslegen: Platon. Politeia, Berlin: Akademie Verlag 1997.

Antiker Hintergrund

Die Bücher von Moses I. Finley bieten einen sehr guten historischen Überblick für die ganze Antike, für uns interessant: Das politische Leben in der antiken Welt, München: dtv 1986. Eine ausführliche Darstellung des griechischen demokratischen Selbstverständnisses bietet Christian Meier, Athen. Ein Neubeginn der Weltgeschichte, Berlin: Goldmann 1995, und Christian Meier, Die Etnstehung des Politischen bei den Griechen, Frankfurt am Main: Suhrkamp 1983.

Für den Übergang vom mythischen zum wissenschaftlich-begrifflichen Denken finde ich nach wie vor Bruno Snell spannend: Die Entdeckung des Geistes. Studien zur Entstehung des europäischen Denkens bei den Griechen, 5. Auflage, Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht 1980.

Platon zum Trotz

Adriana Cavarero zeichnet in ihrem Buch In Spite of Plato. A Feminist Rewriting of Ancient Philosophy, New York: Routledge 1995, deutsch: Platons Töchter. Frauengestalten der antiken Philosophie, Hamburg: Rotbuch 2003, das Bild der Penelope, der thrakischen Magd, der Göttin Demeter und der Diotima nach.

Sonntag, 17. Juni 2007

Globalisierung vs. Internationalisierung

Peter Singer schlägt vor, den Rawlsschen Urzustand weltweit zu verstehen, um globale Gerechtigkeit herzustellen.

Peter Singer, One World. The Ethics of Globalization. Second Edition. New Haven and London: Yale UP 2004, Seite 8

Sonntag, 10. Juni 2007

Cassin s Portico



Aus: Mary Ann Glendon, A World Made New. Eleonor Roosewelt and the Universal Declaration of Human Rights. New York: Random House 2001, Seite 172.

"Zum Ewigen Frieden"

http://plato.stanford.edu/entries/cosmopolitanism/

Mehr zu den Menschenrechten

Weiterführende Informationen zu Themen und Hintergrund der Mesnchenrechtserklärung bietet

http://kompass.humanrights.ch

Dienstag, 5. Juni 2007

Die Menschenrechte fangen im Kopf an:

Texte und Gesichter aus dem Film, den wir uns angesehen haben, finden Sie unter:

http://significance.webmen.de

Dienstag, 22. Mai 2007

Westfälischer Frieden

Ein hilfreicher Link:

http://www.muenster.de/friede/d/08_dimensionen/08_1_2.htm

Kontraktualismus...

...ist ein anderer Begriff für Vertragstheorie.

Eine gute Darstellung findet sich in

Herlinde Pauer-Studer, Einführung in die Ethik. Wien: UTB 2003,

Kapitel 4: Der Kontraktualismus, 83-108

Was hat es zu bedeuten, dass wir einmal von Vertragstheorien im Plural sprechen und dann, ganz monolithisch, im Singular von DEM Kontraktualismus?

Sonntag, 20. Mai 2007

Vertragstheorien.

Soll der Mensch im Staat leben? Ist es notwendig, vernünftig?

Zwei systematische Antworten:

A. „Ja“.

Begründung:
a) Der Staat liegt in der Natur des Menschen (Aristoteles)
b) Der Staat ist ein der Natur entgegen gesetztes (aber notwendiges bzw.
nützliches) Kunstprodukt (durch menschliche Übereinkunft, Vertrag –
Hobbes u.a.)

B. „Nein“.

Begründung:
Der Staat tut dem Menschen überflüssigen Zwang an. (Kyniker, Anarchisten)

Aristoteles: Der Staat (polis) ist Bedingung der Verwirklichung der Natur der
Menschen („positives Ja“). Zwei Definitionen des Menschen:
a. Vernunftwesen (zoon logon echon)
b. Politisches Lebewesen (zoon politikon)
Der Mensch unterscheidet das Nützliche und Schädliche, Gerechte und Ungerechte nicht instinktiv, sondern in Kommunikation, letztlich in öffentlicher Rede in der „Stadt“ (polis). Diese ist die Gemeinschaft, die Haus und Dorf umfasst und die Bedingung ihrer gesicherten Entwicklung ist.

Dass der Mensch „von Natur“ zum staatlichen Leben bestimmt ist, hat drei
Bedeutungen:

1. Der Mensch kann nur in einem Staat „menschlich“ leben, seine Anlagen
und Fähigkeiten entwickeln.

2. Er wird durch seine Veranlagung dazu gedrängt, Selbsterhaltungs- und
Fortpflanzungsgemeinschaften zu bilden. Dieser Prozess hat seinen
natürlichen Abschluss, sein Ziel, in einer Gemeinschaft, in der durch
Arbeitsteilung verbesserte, „anspruchsvolle“ Selbsterhaltung und
Verteidigung nach außen möglich ist.

Die Polis ist „autarker“ Abschluss der natürlichen Entwicklung des Menschen in dreifachem Sinne:
a. Er kann darin seine spezifisch-menschlichen, vor allem geistigen
Fähigkeiten entwickeln – zu denen vor allem die öffentliche Rede und die
gemeinsame Entscheidung und Gesetzgebung gehört.
b. Er kann darin auch seine körperlichen Bedürfnisse auf eine zivilisierte,
anspruchsvolle Weise erfüllen.
c. Er ist in der Gruppe „autark“, unabhängig von anderen und ihren möglichen
Störungen, er lebt auch emotional befriedigt und gesichert (angstfrei,
freundschaftlich, mutig).

3. Nur durch Entsprechung seiner inneren Harmonie mit der Ordnung des
Staates und der Welt kann er sich verwirklichen und glücklich werden
(Analogie von Psyche-Polis-Kosmos): Das Vernünftige muss in allen drei
Bereichen das Triebhafte und Emotionale mäßigen und anleiten.

Thomas Hobbes (1588-1679): Der Staat ist vernünftig, weil die Natur des
Menschen ohne Staat zu einem unerträglichen Zustand führen müsste
(„negatives Ja“).

1. Naturzustand (status naturalis)

a. Menschen sind sich selbst erhaltende und auf „Impulssteigerung“ (Macht,
Ehre, Genuss) angelegte „Atome“. Ihr Sozialbetrieb beschränkt sich auf
„Bandenbildung“ zu erhöhter Sicherheit. Alle einzelnen und Banden
bleiben aber für die anderen potentiell lebensgefährlich (durch
Überraschung, Heimtücke etc.)

b. In diesem Zustand hat jeder ein „Recht“ auf alle Mittel seiner
Selbsterhaltung, die er für notwendig hält. Dieses „Recht auf alles“ ist aber
hinsichtlich seiner Durchsetzbarkeit nichts wert (von niemandem
anerkannt, ständig bedroht). Alle bleiben wechselseitig „gewaltbereit“.
Dies ist der Zustand „bellum omnium contra omnes“ (kalter Krieg, ständige
Gewaltbereitschaft).

c. Dieser Zustand ist für jeden schlecht, weil er keine Zeit hat, auf Vorrat zu
wirtschaften und keine Ruhe, mit anderen zu tauschen. Es lässt sich also
nur ein „zivilisatorisches Minimum erreichen („solitary, brutish, nasty, and short“).

2. Vertrag als Ausweg
a. Wenn der Steigerungstrieb und die prophylaktische Aggression
gedämpft ist durch Furcht voreinander, kann die Stimme der Vernunft
eines jeden hörbar werden. Sie zeigt jedem den Weg und die Mittel
zum Frieden auf („dictamina rectae rationis“). Um ihn zu realisieren,
müssen aber alle gleichzeitig auf die private Gewalt (und die
Entscheidung über ihren Einsatz) verzichten. Das können sie sich
nur leisten, wenn im gleichen Augenblick eine Übermacht (über jede
Bande) entsteht, die ihnen Sicherheit garantiert. Sie kann das, wenn
jeder ihr Gehorsam zusichert (Verwandlung der privaten „Waffen“ in
staatliche bzw. polizeiliche).
b. Wenn dies durch Vernunfteinsicht geschieht (und nicht durch
Eroberung eines Gewaltmonopols), hat es die Form eines Vertrages.

3. Gegenstand des Vertrags
a. Vertrag (bzw. Vertragskette) eines jeden mit jedem über die Einsetzung eines
Souveräns, der nicht zugleich Vertragspartner ist (lege absolutus, keine Pflicht zur Rechenschaft, kein Kündigungs- bzw. Widerstandrecht).
b. Zugleich Gesellschafts- und Herrschaftsvertrag: Eine Gesellschaft mit anerkannten Rechten entsteht nur zugleich mit einer Durchsetzungsgewalt („Verträge ohne ein Schwert sind nur Papier“).
c. Einsetzungsvertrag einer Souveränität über alle Rechtskonflikte (oberste
Gerichtsbarkeit), auch über Religionskonflikte (Festlegung der öffentlichen Seite der Religion, Prinzip: „Jesus ist Gottessohn“).

4. Herrschaftsform: Erfahrungsgemäß am besten geeignet für eine solche Aufgabe ist ein Monarch, aber auch „Gruppenherrschaft“ ist legitim. Christliche Monarchen werden selten zum Tyrannen, nicht nur aus „Stabilitätsgründen“, sondern auch wegen ihres Seelenheils. Erfahrungs-gemäß die größte Sicherheit für ihre Herrschaft bietet größtmögliche Liberalität gegenüber den Bürgern, solange „law and order“ gesichert ist.

5. Aufgelöst ist die Herrschaft, wenn der Gehorsam und das Gewaltmonopol zusammenbricht. Dann tritt der Naturzustand wieder ein und jeder hat erneut sein privates Gewaltrecht. Für den einzelnen gilt dies auch in lebensbedrohlichen Situationen (Notwehr, unfreiwilliger Kriegsdienst, Todesstrafe).

Staatsphilosophie der Renaissance und frühen Neuzeit vor Hobbes:

1. Platonischer Kommunismus in den „Renaissanceutopien“ (Morus, Campanella, Bacon): Streng rational deduzierte Staatsordnungen mit wenig Individualfreiheit und extremer Planung (Gemeineigentum, geregeltes Alltagsleben, Auflösung der Familie etc.)

2. „amoralischer Individualismus“, Theorie der „realistischen“, moralfreien Politik: Niccolò Macchiavelli (1469-1527): Herrscher stabiler Staaten (vor allem Neugründer) müssen mit dem Egoismus der Menschen, ihrem grenzenlosen Macht- und Genussstreben rechnen. Freiheit und Tugend (virtù) bestehen in der geschickten Ausnützung der unvorhersehbaren Umstände, um persönlichen Aufstieg und dauerhafte Institutionen zu schaffen.

3. Theorie des souveränen Zentralstaates: Jean Bodin (1529-1596): Gegen die Zersplitterung der Herrschaften und Gerichtsbarkeiten ist die Gesetzesherrschaft des Territorialstaates nötig. Acht Kennzeichen der Souveränität nach Bodin (Sechs Bücher über die Republik, 1583):

1. Recht über die Gesetzgebung (incl. Privilegien);
2. Entscheidung über Krieg und Frieden;
3. Recht der letzten Instanz;
4. Ernennung und Absetzung von Beamten;
5. Besteuerung;
6. Begnadigung;
7. Geldwertfestlegung;
8. Recht, Eide der Untertanen entgegenzunehmen

Was Hobbes mit Macchiavelli teilt:

1. Die Trennung von Moral und Politik. Für Macchiavelli ist die Moral in der
Politik nur Mittel, Unmoralisches kann ebenso notwendig sein. Die
eigentliche Tugend (virtù), die für M. wichtig ist , ist die Beherrschung des
Schicksals, also die souveräne Ausübung der Macht unter Entfaltung einer
starken Persönlichkeit. In der Republik können mehr Menschen diese
Tugend entwickeln, indem sie öffentlich bedeutsame Rollen spielen
(aristotelischer Zug unter verändertem Tugendbegriff).

2. Das Rechnung mit den asozialen Neigungen des Menschen. Macchiavelli schreibt in den Discorsi (1522): „Alle, die über Politik schrieben, beweisen es, und die Geschichte belegt es durch viele Beispiele, dass der, welcher einem Staatswesen Verfassung und Gesetze gibt, davon ausgehen muss, dass alle Menschen schlecht sind und stets ihren bösen Neigungen folgen, sobald sie Gelegenheit dazu haben.“ Wer stabile Staaten will, muss realistisch mit diesen asozialen Neigungen rechnen.

Weiterentwicklung des neuzeitlichen souveränen Staates im 17. und 18. Jahrhundert

1. John Locke (1632-1677): Der Mensch hat ein Recht auf sich selbst und sein Eigentum (Leben, Leib, produzierte oder erworbene Güter). Er ist aber auch zur Gattungserhaltung verpflichtet. Erst wenn durch die kulturelle Entwicklung (vor allem Geldwirtschaft) die lockeren Formen von Familien- und Sippenherrschaft unmöglich werden, wird ein Staatsvertrag nötig. Er muss die Rechte der Individuen (Grundrechte) und ihre Gleichheit vor dem Gesetz sichern. Dazu muss die Souveränität geteilt werden zwischen der
Gesetzgebung der Bürger sowie der Rechtsdurchsetzung und der
Außenverteidigung der Exekutive. Die Gesetzgebung (Legislative) ist die
höchste Gewalt und kann der Exekutive Widerstand leisten, wenn der Auftrag (trust) zur Sicherung der Individualrechte nicht erfüllt wird.

2. Jean-Jacques Rousseau (1712-1778): Der Mensch ist durch seine Vernunft zur Freiheit bestimmt. Diese kann auf einer Kulturstufe der wechselseitigen Abhängigkeit
(durch Arbeitsteilung und Wettstreit um Ansehen) nur erhalten werden durch einen Vertrag zur Herstellung eines „allgemeinen Willens“. An diesem partizipiert jeder Bürger als Mitglied der Gesetzgebung. Er ist zugleich Souverän (Gesetzgeber) und „Untertan“ (zum Gehorsam verpflichtet). Eine solche Selbstgesetzgebung (Autonomie) ist nur in strikt allgemeinen Gesetzen möglich (formal, material und prozedural allgemein: von allen, für alle, unter Beteiligung aller). Das setzt einigermaßen gleiche Interessen voraus (nicht zu große Vermögensunterschiede, gemeinsame Wertvorstellungen). Die Gesetzgeber dürfen die Gesetze nicht selber ausführen (Gewaltenteilung).

3. Immanuel Kant (1724-1804): Der Mensch ist durch seine Vernunft zur Autonomie bestimmt. Er muss sich Gesetzen unterwerfen, die strengen Vernunftkriterien entsprechen. Dazu kann er Menschen, die sich keiner Rechtsordnung unterwerfen wollen, auch zwingen. Zur Herrschaft aufgrund allgemeiner, öffentlich bekannter Gesetze ist vernünftig und mit Freiheit im Einklang. Die Anwendung der Gesetze ist ein vernünftiges Schließen von der Regel auf den Einzelfall. Dies macht die Gewaltenteilung zwischen Legislative (oberste Gewalt), Exekutive und Judikative nötig. Teilhabe an der Gesetzgebung setzt persönliche Unabhängigkeit, d.h. Selbsterhaltung durch Eigentum voraus. Dies ist nur den Vollbürgern möglich, die Übrigen sind Schutzgenossen, deren
Grundrechte (Schutzrechte, nicht Mitwirkungsrechte) nicht beschränkt werden dürfen. Das Verhältnis zwischen den Staaten muss ebenfalls vernünftig, d.h. einem System von Rechten unterworfen sein. Das Völkerrecht verbietet den Angriffskrieg und fordert einen Bund souveräner Staaten zur Konfliktverhütung bzw. rechtlichen Konfliktschlichtung.

Kritik der Vertragstheorie durch David Hume (1711-1776)
1. Es hat einen solchen Vertrag nie gegeben.
2. Hypothetische Verträge binden nicht.
Kulturhistorische Grundannahme: Soziale Regeln werden nicht
durch Vernunft eingeführt, sondern durch Gewohnheit und
Erfahrung ihres Nutzens. Sie können aber durch Vernunft
mittels expliziter Verträge oder Gesetze stabilisiert werden.

Trägt die Vertragstheorie zur Begründung des Rechststaats bei?

Ein Staat, der mittels Gesetzen und Gewaltenteilung die Rechte jedes Bürgers und das Gemeinwohl sichert. Zur Gewaltenteilung gehört die Abwahl der Regierungen, die begrenzte Amtszeit, die öffentliche Rechenschaft, die „Gesetzesförmigkeit“ der Verwaltung (Erlasse, die sich auf Gesetze stützen) und ein Widerstandsrecht der
Bürger.

Renaissance der Vertragstheorie im 20. Jhdt.

1. John Rawls, A Theory of Justice (1971) – Kant, Rousseau
2. Robert Nozick, Anarchy, State, and Utopia (1974) – Locke
3. David Gauthier, Morals by Agreement (1986) – Hobbes

Der Club.



An dieser Darstellung zeigt sich, wie labil das Gleichgewicht ist, das wir als Gesundheit des Körpers (und in Analogie als Gerechtigkeit des Staates) beschreiben: Dick Bauch auf dem Seil, Rosi Herz und Professor Kopf auf gegenüberliegenden Seiten der Gleichgewichtsstange.

Helme Heine, Der Club. München: Middelhauve 2001.

Sonntag, 13. Mai 2007

Aristoteles' Kritik am platonischen Staat

1. Die platonische Herrschaftsform passt zum Haus (oikos) nicht zum Staat (Haus: Herrschaft der Vernünftigen über „Ungleiche“ – Staat: abwechselnde Herrschaft von Freien/Gleichen kraft gemeinsamer Einsicht und Gesetzgebung).
2. Das Prinzip der Eigentumslosigkeit des ersten und zweiten Standes ist falsch. Der Staat muss ein Verband selbstständiger Bürger mit Eigentum und Familie sein („organische“ statt undifferenzierte Einheit). Eigentum erhöht auch das Interesse und die Sorge für das Eigene und die Möglichkeit, Tugenden zu entwickeln (Freundschaft, Gemeinsinn, Gerechtigkeit etc.).
3. Durch Eigentum und Selbständigkeit der „Häuser“ entstehen statt politischer Stände soziale Schichten. Die Differenz zwischen ihnen darf nicht zu gross werden, sonst versucht jede Schicht, den Staat ihren Interessen zu unterwerfen. Das führt zu den entarteten Staatsformen der Herrschaft der Reichen (Oligarchie), der Armen (Ochlokratie) oder zur Alleinherrschaft des über alle Mittel Verfügenden (Tyrannis).

Das gute Leben: Aristoteles

In unserem Leben streben wir das Ziel der Eudaimonie an. Damit ist ein gutes, nicht notwendig ein angenehmes Leben gemeint, das wir erreichen, indem wir uns immer wieder für das Angemessene entscheiden und auf diese Weise tugendhaft werden. Eine zentrale Tugend ist die Gerechtigkeit.

Anders als die Eutychia, die von vielen externen Faktoren und nicht von mir abhängt, ist die Eudaimonia etwas, das ich erreichen kann. Ganz ohne die sogenannten Glücksgüter schaffe ich es nicht: etwa gute Herkunft oder eine gewisse materielle Ausstattung sind für das gute Leben nach Aristoteles unabdingbar.

In formalem Sinn ist die Eudaimonia das Ziel oder telos jedes menschlichen Lebens, das, worauf ein Leben gerichtet ist oder das, was wir erreichen wollen. Für Aristoteles besitzt jede Handlung, aber auch jeder natürliche Vorgang, ein Ziel.

Dienstag, 1. Mai 2007

Platons vollkommener Staat

Die Gleichnisse:

Sonnengleichnis 508a-509d
Liniengleichnis 509d-511e
Höhlengleichnis 514a–517a

Grundüberlegung: Gerechte Ordnung zwischen Menschen unterschiedlicher Fähigkeiten und (davon abhängig, aber im Kindesalter festgelegt) Standeszugehörigkeit. Jeder soll seine Fähigkeiten bestmöglich entwickeln (Tugend) und seinen besonderen Beitrag zum Ganzen leisten. Die Gerechtigkeit besteht darin, dass jede(r) das seine tut. Die Ständeordnung entspricht der Ordnung der Seelenkräfte (Analogie Polis-Psyche).

Der gerechte Mensch ist glücklich (eudämonistische Begründung der Gerechtigkeit).

Platon: Die Gerechtigkeit besteht darin, dass jede(r) das Seine tut, d.h. das, wozu er von Natur und durch Erziehung am besten geeignet ist (sog. Idiopragieformel: gerecht ist, wenn jeder das Seine tut 433a8, 586e; funktionale Theorie des Guten 433ef.)

Gerecht ist

1. Ein Mensch, insofern er die Seelenkräfte in die richtige Ordnung bringt und dadurch standesgemäß richtiges Verhalten zeigt, das den Mitmenschen gerecht wird. (Gerechtigkeit als Tugend)

2. Die Ständeordnung, sofern diese der Ordnung der Seelenkräfte entspricht (Analogie Polis-Psyche: die Schichten der Polis und die Schichten der Seele entsprechen einander; Gerechtigkeit der Polis)

Die Stände der platonischen Polis:

- Der oberste Stand sind die Weisen, die die Begriffe und Wesenheiten von allem erkennen, vor allem die Ideen des Guten und der Gerechtigkeit. Sie sind „philosophische Könige“. (Tugend: Weisheit)

- Ihnen unterstehen als zweiter Stand die „Wächter“, die dieser Leitung mit Überzeugung und ganzem Einsatz folgen. Sie dienen dem Staat und seiner Ordnung, brauchen sich aber um ihre Selbsterhaltung nicht zu kümmern. Um untereinander nicht in Streit zu geraten, verfügen sie über kein Eigentum und bilden keine Familien. Eltern kennen ihre Kinder nicht. Diese werden gemeinsam erzogen. Eugenik. Frauen sind außer im Krieg gleichberechtigt. (Tugend: Tapferkeit)

- Darunter ist der dritte Stand der für das Leben sorgenden Handwerker und Bauern. Sie haben Eigentum und Einzelfamilien. (Tugend: Maß, Rechtschaffenheit)

Freitag, 27. April 2007

Das Selbstverständnis Athens

Thukydides: Totenrede des Perikles (Skript Seite 17 f.)
1.
Intergenerationalität
Autarkie; Selbstgenügsamkeit
Gemeinsame Traditionen und geteiltes Wissen
Gesinnung – Verfassung – Lebensform
2.
Verfassung vorbildhaft: Volksherrschaft (auf grössere Zahl gestellt)
Gesetzlich verankerte Gleichheit
Ansehen, Stellung im öffentlichen Raum nach Verdienst (nicht Herkunft)
Freiheit der Bürger
Nachsicht im Umgang miteinander: Toleranz
Beamte jahrweise bestellt: Vermeidung von Bereicherung und Korruption
Erholung: Spiele und Opfer; häusliche Einrichtungen
Grösse der Stadt: Austausch, Besucher
3.
Beschwörung des kollektiven Selbstvertrauens
Militärische Überlegenheit
Natürliche Tapferkeit
4.
Interesse an Schönheit und Geist
Haus und Gemeinwesen werden versorgt
Bürgerliche, kritische Öffentlichkeit
Engagierte Öffentlichkeit
Reflexive Macht des öffentlichen Diskurses
5.
Zusammenfassend: Athen sei die Schule von Hellas, Vorbild für alle Stadtstaaten der griechisch sprechenden Welt

Montag, 23. April 2007

Vorsokratiker: woher kommt das alles?

Eine gute Übersicht bietet
http://plato.stanford.edu/entries/presocratics/

Eine erschwingliche zweisprachige Textsammlung mit Einleitungen zu den einzelnen Denkern sind die beiden Reclambände Die Vorsokratiker I und II, ausgewählt, übersetzt und erläutert von Jaap Mansfeld:
Band 1: Milesier, Pythagoreer, Xenophanes, Heraklit, Parmenides (Stuttgart 1983) und
Babd 2: Zenon, Empedokles, Anaxagoras, Leukipp, Demokrit (Stuttgart 1986)

Montag, 16. April 2007

Zwei Bilder der Gerechtigkeit



Bern, Gerechtigkeitsgasse

Abfotografiert aus Otfried Höffe, Gerechtigkeit. Eine philosophische Einführung. München: Beck 2004 (2001), 10

Giottos Giustitia in Padua



Kein Schwert, keine Waage, keine Augenbinde.

Abfotografiert aus Wolfgang Schild, Bilder von Recht und Gerechtigkeit, Köln: Dumont 1995, 104

Texte zur Gerechtigkeit:

Philosophie der Gerechtigkeit. Texte von der Antike bis zur Gegenwart. Herausgegeben von Christoph Horn und Nico Scarano. Frankfurt: Suhrkamp 2002

Sonntag, 15. April 2007

Text zu Rawls (Vertragstheorie)

http://plato.stanford.edu/entries/contractarianism/

Inhaltsübersicht

Montag, 16. April 2007
Staat und Gerechtigkeit als Themen der Philosophie
(Skript Kapitel 1)

Montag, 23. April 2007
Antike 1: Platon
(Skript Kapitel 2)

Montag, 30. April 2007
Antike 2: Platon und Aristoteles
(Skript Kapitel 2 und 3)

Montag, 7. Mai 2007
Antike 3: Aristoteles
(Skript Kapitel 3)

Montag, 14. Mai 2007
Test; Feministische Philosophie
(Skript Kapitel 3.6)

Montag, 21. Mai 2007
Neuzeit 1: Vertragstheorie
(Skript Kapitel 5, 6, 7)

Montag, 4. Juni 2007
Neuzeit 2: Menschenrechte
(Skript Kapitel 8)

Montag, 11. Juni 2007
Neuzeit 3: Kants Weltbürgertum
(Skript Kapitel 9)

Montag, 18. Juni 2007
Test; Und jetzt? Globale Gerechtigkeit

Montag, 25. Juni 2007
Abschlussdiskussion: Hektor Leibundgut